§1 Vertragsgegenstand

 

Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg abhängig von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in  ist.

 

 

 §2 Schutzimpfungen und Krankheiten

 

Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, sowie die Grundimmunisierung (außer bei Welpen unter der 16.Woche) erhalten hat. Gesundheitliche Änderungen sind ohne Aufforderung vor Antritt des Unterrichts  mitzuteilen.

 

 

  § 3Vertragsabschluss

 

Mit der Anmeldung zu einem Angebot  bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande.

 

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

Für Kurse, Seminare oder Veranstaltungen  ist die Zahlung  sofort bzw. zwei Wochen vor Veranstaltung/-Leistungsbeginn ohne Abzug in bar zu erfolgen. Mit der Anmeldung für Einzelstunden und Gruppenstunden erfolgt die Bezahlung nach erbrachter Leistung in bar.

 

 

 § 5 Absagen von Einzelstunden und Gruppenstunden

 

Kann ein vereinbarter Trainingstermin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens 12h vorher abgesagt werden, ansonsten wird die Leistung abgerechnet. Dies gilt nicht nur für Einzelstunden sondern auch für Gruppenkurse. Hier wird von einer regelmäßigen Teilnahme  ausgegangen .Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Trainers oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden.

 

 

 

 §6  Haftung des Teilnehmers

 

Der Hundehalter tritt für alles von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.

 

 

 § 7 Haftung des Ausbilders

 

Der Ausbilder haftet nur für Schäden die grob fahrlässig verursacht wurden, egal ob es sich um Personen-, Sachschäden oder Schäden am Hund handelt. Der Ausbilder  übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach – oder Vermögensschäden, die dem Teilnehmer oder seinem Hund oder Begleitperson durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen des Ausbilders, Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme am Unterricht entstehen. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung wird auf den einzelnen Teilnehmerpreis beschränkt.

 

 

 § 8 Unwirksamkeit und Vorbehalt

 

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur dem Trainer vorbehalten.

 

 

§ 9 Bild - und Tonaufnahmen

 

Der Teilnehmer erklärt seine Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, welche während des Unterrichts oder einer Veranstaltung erstellt werden. Die Aufnahmen werden nur für eigene Werbezwecke genutzt und/oder auf der Homepage oder Facebookseite veröffentlicht.  Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

 § 10 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche aus dem Vertrag ist Otterndorf.